ARBEIT UND LEBEN e.V.
LAG Mecklenburg-Vorpommern
Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen
I. Allgemeines
Arbeit und Leben e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung, anerkannt nach dem Weiterbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich offen für jede/n, unabhängig von Partei-, Konfessions- oder Organisationszugehörigkeit.
Teilnahmebeschränkungen können sich auf Grund von Förderrichtlinien ergeben oder bei Seminaren, die sich an bestimmte Zielgruppen richten.
Unsere Veranstaltungen werden in der Regel mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert.
II. Anmeldung
Die Berücksichtigung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldung.
Wir bitten darum, die vorgesehenen Anmeldeformulare zu benutzen.
Die Anmeldung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach Eingang schriftlich bestätigt.
Nach Zugang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.
Wenn die gewünschte Veranstaltung ausgebucht sein sollte, erfolgt eine schriftliche Absage.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, an allen Programmpunkten teilzunehmen.
Die personenbezogenen Daten aus dem Anmeldeformular werden nur für pädagogische Zwecke an die Seminarleitung weitergegeben.
III. Teilnahmebeiträge und Leistungsumfang
Die Höhe der Teilnahmebeiträge ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Eine Ermäßigung kann für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gewährt werden.
Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders beschrieben, sind im Teilnahmebeitrag in der Regel die Programmkosten sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung enthalten. Kosten für die An- und Abreise der Teilnehmenden werden - außer wenn die Fahrt in der Gruppe erfolgt und zum Programm gehört - nicht übernommen.
Für die Unterbringung bei Jugendseminaren stehen in der Regel Mehrbettzimmer, bei Erwachsenenseminaren Doppelzimmer zur Verfügung. Gegen Aufpreis können, soweit vorhanden, Einzelzimmer gebucht werden.
Falls sich für geplante Veranstaltungen Preissteigerungen für Transport- oder Unterbringungsleistungen ergeben, ist Arbeit und Leben M-V berechtigt, den Teilnahmebeitrag entsprechend zu erhöhen. Dies muß den Angemeldeten spätestens 3 Wochen vor Beginn bekannt gegeben werden. In Fällen von Preiserhöhungen sind die Teilnehmenden zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
IV. Bezahlung
Wenn auf unseren Programmausschreibungen und Flyern nicht anders vermerkt, ist der Teilnahmebeitrag zu Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten.
Für Studienreisen und Wochenseminare werden die Teilnahmegebühren mit der Anmeldung fällig und sind zu überweisen.
Die Einzahlungen erfolgen auf das Arbeit und Leben M-V
Konto: 171 224 76 00
BLZ: 130 10 111
bei der SEB Schwerin
Dabei sind der Absender und der Titel des Seminars auf der Überweisung zu vermerken.
Ist der Teilnahmebeitrag nicht vor Seminarbeginn auf unserem Konto eingegangen, behalten wir uns vor, den jeweiligen Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Die Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages ersetzt keine Abmeldung, entsprechende Ausfallgebühren sind trotzdem zu zahlen.
V. Rücktritt durch die TeilnehmerInnen
Wir bitten darum, Abmeldungen von Seminaren schriftlich vorzunehmen. Bei Abmeldungen sind uns entstandene Stornogebühren zu zahlen. Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Arbeit und Leben M-V.
Bei Seminaren im Inland:
Wir berechnen bei Absagen ab 10 Tage vor Beginn des Seminars eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.
Bei Seminaren im Ausland:
Für Veranstaltungen im Ausland berechnen wir bei Absagen vom 42. bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Teilnahmebeitrages, vom 27. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 40% des Teilnahmebeitrages, ab dem 6. Tag oder bei Nichtantritt: 50% des Teilnahmebeitrages. Wir empfehlen den Teilnehmenden den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
VI. Rücktritt durch den Veranstalter
Arbeit und Leben M-V behält sich vor, ein Seminar abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl vor Beginn des Seminars nicht erreicht wurde, oder wenn aus anderen, von uns nicht zu verantwortenden Gründen, eine Durchführung unmöglich wurde.
In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückgezahlt.
Arbeit und Leben M-V behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen bei der Unterbringung, dem Aufenthalt und/oder dem geplanten Programm vorzunehmen.
VII. Versicherung und Haftung
Arbeit und Leben M-V haftet, soweit kein anderer Veranstalter benannt ist, im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Personenschäden bis maximal 1.022.583,76 € und bei Sachschäden bis maximal 255.645,94 € je Schadensereignis.
Die Haftung von Arbeit und Leben M-V ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 1 und 2 BGB.
Um sich vor Kostennachteilen bei Auslandsseminaren zu schützen, wird den Teilnehmenden der Abschlußss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und eventuell eines Versicherungspakets, das im allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung enthält, angeraten.
Bei Seminaren wird der Transport (Bahn, Flug, Bus, etc.) durch Arbeit und Leben M-V nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen.
VIII. Ausschluß von Teilnehmenden
Arbeit und Leben M-V bzw. die mit der Durchführung beauftragte Seminarleitung kann während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn ein Teilnehmender bzw. Teilnehmende die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Seminarleitung nachhaltig stört/stören oder sich so verhält/verhalten, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Eventuell hieraus entstehende Mehrkosten trägt/tragen der/die Teilnehmende/n bzw. dessen /deren Erziehungsberechtigte.
Dies gilt insbesondere für Teilnehmende an Seminaren im Ausland, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes oder gegen zwischenstaatliche Bestimmungen verstoßen oder die durch Handlungen Gefahren oder Schäden für die Mitreisenden verursachen. |