Für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Möglichkeit der Bildungsfreistellung von 5 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres.
Informationsblatt gem. Artikel 250 § 2 Abs.1 EGBGB / nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise.
Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen.